4 w2 f0 D9 J0 x0 HSTRASSBURG . T! b( J4 o u3 d& Y, T5 n5 |Deutsch-norwegische Kriegskinder vor Gericht8 g/ C- f6 p9 R$ [" j6 u8 \. ]
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( Z2 Z7 V) E. n% u- t9 }Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigt sich mit der Misshandlung und Diskriminierung norwegisch-deutscher Besatzungskinder nach dem Zweiten Weltkrieg.# R3 T$ e% i+ A: s C
Wie der Gerichtshof in Strassburg mitteilte, wird die Zulässigkeit einer Beschwerde von 158 Klägern geprüft, die zwischen 1940 und 1945 als Kinder norwegischer Frauen und deutscher Soldaten auf die Welt gekommen waren. ; `4 q6 Y0 |2 Q: O& h; t- JSie verlangen Wiedergutmachung vom norwegischen Staat. Dieser anerkennt zwar die Diskriminierung, weist Schadenersatzansprüche aber wegen Verjährung zurück.; [* V' |% m! @. z: m$ ~
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Die in Norwegen als «Tyskerbarn» («Deutschenkinder») oder «Krigsbarn» (Kriegskinder) bezeichneten Kinder waren nach der Befreiung des Landes im Mai 1945 schweren Misshandlungen, Demütigungen und Diskriminierung auch durch Behörden ausgesetzt. " b& Y3 b3 u5 e* Y6 m6 }, U* k5 ^' \
Viele der Kinder wurden zwangsweise von ihren Müttern getrennt und mussten unter anderem gegen ihren Willen bei medizinischen Versuchen mitwirken. 1945 versuchte die norwegische Regierung vergeblich, alle Besatzungskinder als «schwachsinnig» erklären zu lassen und wegen ihrer «deutschen Gene» zwangsweise nach Australien umzusiedeln. # l0 p( P/ E/ @% d& k: o! F , o! b" l. d1 N) ENachdem das Thema in Norwegen jahrzehntelang als Tabu galt, sprach 2001 der damalige Ministerpräsident Kjelle Magne Bondevik eine offizielle Entschuldigung an alle 10 000 bis 12 000 Nachkommen aus deutsch-norwegischen Verbindungen während der Besatzungszeit aus. % ?5 N) n6 E: { % J7 q& j% v( A! I* uDie danach erhobenen Schadenersatzforderungen Betroffener lehnte die Regierung in Oslo aber unter Hinweis auf Verjährung ab. Das international bekannteste «Tyskerbarn» ist die mit ihrer Mutter nach Schweden umgezogene frühere Abba-Sängerin Anni-Frid Lyngstad. 5 ?2 J: a" e |2 L" L3 f7 A8 r/ Q5 {5 {0 V. W3 @9 m
Ein Zeitpunkt für die in Strassburg anstehende Entscheidung über die Zulässigkeit der Klage auf Schadensersatz wurde nicht genannt. (sda)
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