[其他] Info zur Befreiung von Studiengebühren

Info zur Befreiung von Studiengebühren

Info zur Befreiung von Studiengebühren

für ausländische Studierenden an der Uni-Paderborn




An der Universität Paderborn gelten folgende Sonderregelungen zur Befreiung von Studiengebühren für ausländische Studierende:
  • ausländischeStudierende, die keinen Anspruch auf ein Darlehen haben, können imEinzelfall vom Studienbeitrag befreit werden, wenn ein besonderesInteresse an der Bildungszusammenarbeit mit dem Herkunftsland besteht

  • bedürftigenausländischen Studierenden, die keinen Anspruch auf ein Darlehen habenund im Zeitpunkt der Einführung von Studienbeiträgen eingeschriebensind, kann im Einzelfall auf Antrag Befreiung von der Beitragspflichtfür bis zu 4 Semester gewährt werden, längstens bis zum Wintersemester2008/09

Wirempfehlen den folgenden Antrag auszufüllen und im Servicebüro(gegenüber der Bibliothek) spätestens bis zum Ende der Rückmeldefristdes jeweiligen Semesters abzugeben.

AntragAuslaender.pdf (85.44 KB)

Antragsformular für ausländische Studierende

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Informationen zu den Studienbeiträgen

WichtigeInformationenzudemGesetz zur Sicherung derFinanzierungsgerechtigkeitimHochschulwesen(HFGG)(„Studienbeitragsgesetz“) i.V. mit deram24.05.2006 imSenatverabschiedeten Beitragssatzung derUniversitätPaderborn


1. Beitragspflicht

*die Studienbeiträge umfassen500,00

[ 本帖最后由 井上之蛙 于 2007-1-18 21:05 编辑 ]

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5. Fristen

Wintersemester 2006/07

Darlehensanträge für Ersteinschreiber zum WS 06/07 können nicht mehr gestellt werden.

Sommersemester 2007

Anträge auf Befreiung (z.B. wegen Kindererziehung) für bereits eingeschriebene Studierende sind bis zum 15.02.2007 zu stellen.
Ein Antrag auf ein Darlehen bei der NRW.Bank muss zwischen dem 01.01.2007 und dem 15.02.2007hier eingehen, um (zunächst) die Zahlung der 500,00

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