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发表于 2007-8-4 18:38
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Voraussetzung zur Zulassung zur Meisterprüfung ist eine Gesellen- oder Facharbeiterprüfung in dem Handwerk in dem die Meisterprüfung abgelegt werden möchte. Sollte keine Gesellenprüfung vorliegen kann zur Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer mindestens eine dreijährige Berufstätigkeit in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden möchte, nachgewiesen wird.  
 
Da Sie keine Vorbereitungsmaßnahme besuchen möchten, würden wir Ihnen gerne die Verordnung über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Friseur-Handwerk zusenden.  
 
Die Meisterprüfung umfasst vier selbständige Prüfungsteile:  
Teil I 
Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk gebräuchliche Arbeiten 
 
Teil II 
Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse 
 
Teil III 
Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtliche Kenntnisse 
 
Teil IV 
Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse  
 
Kosten und Gebühren 
Teil I und Teil II                     580 - 2.500 Euro  
Teil I                                     380 - 2.300 Euro  
drei theoretische Teile            600 - 850 Euro  
zwei theoretische Teile           400 - 650 Euro  
ein theoretischer Teil              250 - 400 Euro |   
 
 
 
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